Lassen Sie sich nicht von dem negativen Wort „Kündigung“ abschrecken. Es bedeutet zuerst einmal nur, dass der Bausparvertrag aufgelöst werden soll – im besten Fall, weil er auszahlungsreif ist und das angesparte Guthaben ausgezahlt werden soll. Die Kündigung wird nötig, weil ein ein Bausparvertrag nach Ende der Laufzeit nicht automatisch endet. Die Summe muss schriftlich angefordert werden.
Bausparvertrag-Kündigung vor Laufzeitende: Ist das möglich?
An dieser Stelle wollen wir uns aber mit der „Kündigung“ vor Ablauf der Bindungsdauer beschäftigen. Noch einmal: Die Kosten und Gebühren, die im Folgenden angeführt werden, werden nur dann fällig, wenn Sie ihren Bausparvertrag vor Ablauf der Bindungsdauer kündigen wollen.
Dieser Fall ist natürlich weniger erfreulich als die Auszahlung des Guthabens – meist sind hier Kundinnen betroffen, die ihre vereinbarten Sparzahlungen nicht mehr bedienen können. Oder aber, Sie überlegen, das Geld aus ihrem Bausparer abzuziehen und in ein anderes Produkt zu investieren. In beiden Fällen kann man sagen: Die Folgen sind leider aus finanzieller Sicht sehr nachteilig. Sie sollten in jedem Fall versuchen, den Bausparvertrag über den Rest der Laufzeit weiter aufrecht zu erhalten, wenn Sie nicht Geld verlieren wollen. Denn oftmals sind die Kündigungskosten in Summe höher als der Zinsertrag.
Wie funktioniert die vorzeitige Kündigung?
- Grundsätzlich funktioniert eine vorzeitige Kündigung genau wie die Auflösung nach Ende der Laufzeit. Die jeweiligen Bausparkassen stellen Kündigungsformulare online zur Verfügung und nehmen die Anträge schriftlich und elektronisch entgegen. Allerdings treten bei vorzeitiger Kündigung verschiedene Vertragsbedingungen in Kraft:
- Die staatliche Prämie wird einbehalten. Dies ist der erste schmerzhafte Einschnitt. Allerdings gibt es hier zumindest eine Ausnahme: Wenn Sie das ausbezahlte Guthaben nachweisbar für Wohnbaumaßnahmen verwenden, wird die Prämie nicht einbehalten.
- Das Sparguthaben wird abgezinst. Lesen Sie sich hier genau die AGB zu Ihrem Bausparvertrag durch. Denn in diesem Punkt verfahren die Bausparkassen sehr unterschiedlich: Die Start:Bausparkasse und Wüstenrot rechnen z.B. die Zinsen seit Beginn der Laufzeit mit dem Zinssatz von 0,125% neu durch, die s Bausparkasse reduziert sie um die Hälfte, Raiffeisen geht bis auf 0,1%.
- Verwaltungskosten werden einbehalten. Diese richten sich meistens nach der vereinbarten Sparleistung und sind zumeist gestaffelt, je nach dem in welchem Jahr der Bausparvertrag gekündigt wird. Als Beispiel: Die Raiffeisen Bausparkasse verrechnet in den ersten 3 Jahren 2% der gesamten vereinbarten Sparleistung, nach Ablauf von 3 Jahren noch 1,5 %, nach 4 Jahren auf 1 % sowie 0,5% nach 5 Jahren. Auf ähnliche Weise verfahren auch die anderen Bausparkassen. Die genauen Kondititionen sind in den AGB des jeweiligen Vertrages nachzulesen. Wie am obigen Beispiel aber abzulesen ist: Die Kosten machen eine vorzeitige Auflösung mehr als unrentabel.
Tipp: Falls Sie wirklich Ihren Vertrag vorzeitig auflösen wollen, lassen Sie sich unbedingt nochmal genau die Kosten von Ihrer Bausparkasse durchrechnen. Suchen Sie nach Möglichkeiten, den Bausparer doch bis zum Ende seiner Laufzeit aufrecht zu erhalten und schützen Sie so Ihre Erträge! Wenn Sie etwa wegen eines kurzzeitigen Finanzierungsenpasses die laufenden Spareinzahlungen nicht bedienen können, gibt es etwa auch die Möglichkeit, die Spareinzahlungen zu reduzieren und später nachzuholen.